Andere Personen in der Bar bestätigen, dass der Berufungskläger dem Privatkläger nach einem Streit nachgegangen sei mit den Worten „ihm drohe niemand“, und eine Waffe versorgt habe, als er kurze Zeit später wieder zur Tür in die Nightbar Taverne hereingekommen sei. Hätte der Polizeibeamte K die Hülse nachträglich absichtlich mit der DNA des Berufungsklägers versehen – wie auch immer er das hätte anstellen sollen – hätte die Auswertung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein vollständiges DNA-Profil ergeben und nicht nur wie vorliegend ein inkomplettes.