Anschliessend wurden diese durch N und O verpackt und für den Versand ins FOR vorbereitet. Die Patronenhülse wurde nach der Spurensicherung auf DNA dem FOR für weitere Untersuchungen versandt mit der Fragestellung, ob die aufgefundene Patronenhülse mit einer der anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Waffe verschossen wurde und ob der Schmauch in der Hülse mit dem allfällig sichergestellten Schmauch beim Berufungskläger in Zusammenhang gebracht werden könne oder nicht (act. 1/8/1 S. 3 Akten Z).