8.7.6.3 Der Polizeibeamte K konnte in der Folge eine DNA-Spur auf der Patronenhülse sichern. Das sichergestellte DNA-Material wurde am 12. Januar 2010 dem Institut für Rechtsmedizin, Forensische Genetik, (IRM) zur Erstellung eines DNA-Profil versandt. Anzumerken ist, dass das FOR, an welches die Hülse versandt worden war, und das Institut für Rechtsmedizin sich nicht am gleichen Ort befinden. Der Berufungskläger wurde auf dem Polizeiposten Altdorf auf Schmauch untersucht (act. 1/8/1, S. 3 Akten Z) und erkennungsdienstlich behandelt (Abnahme WSA zur Erstellung eines DNA-Profils).