Dies habe zeitgleich mit der Überführung des Privatklägers zum Polizeiposten Altdorf stattgefunden. Der Polizeibeamte M merkte noch an, es sei von ihm ein DNA-Profil erstellt worden, da er mit der abgefeuerten Hülse in Kontakt gekommen sei. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass er als Spurengeber ausgeschlossen werden könne. An den genauen Ablauf der Sicherstellung könne er sich nicht mehr erinnern. Die Frage 3 wurde dem Polizeibeamte K zur Beantwortung gegeben.