Zur Sicherstellung der Hülse führte er aus, dass er die Hülse mit seinen Fingern am Boden berührt habe um zu sehen, ob die Patrone abgefeuert worden sei oder nicht. Die abgefeuerte Patrone (recte: Hülse) sei anschliessend in ein Minigrip (Plastiksäcklein) zur Sicherstellung von Gegenständen gelegt und dem Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Uri zur weiteren Bearbeitung übergeben worden. Dies habe zeitgleich mit der Überführung des Privatklägers zum Polizeiposten Altdorf stattgefunden.