3. Die polizeilichen Nachtpatrouille habe allenfalls vor Sicherstellung der Hülse Kontakt mit dem Berufungskläger gehabt, beispielsweise durch die Festnahme, durch Händedruck oder ähnliches. Danach sei, ohne frische Handschuhe anzuziehen, die Hülse durch denselben Polizist sichergestellt worden, wodurch DNA-haltiges Material auf die Hülse habe gelangen können. Dadurch, dass der Polizist die Hülse korrekterweise mit der Kreide umkreist und dann fotografiert habe, sei für das FOR ein Hinweis darauf, dass er bezüglich Spurenschutz geschult oder zumindest sensibilisiert sei.