1. - 44 - Der Berufungskläger habe vor dem Schuss intensiven Kontakt mit der Patrone gehabt, beispielsweise anlässlich des Einfüllens der Patrone in das Magazin („abspitzen“) und die DNA habe die Hitze des Schusses überlebt. Auch wenn diese Möglichkeit zwar eher unwahrscheinlich sei, könne diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden (die Wahrscheinlichkeit sei klein, aber nicht Null).