8.7.5 Daraufhin ersuchte die Verfahrensleitung das FOR, eine sachdienliche Beurteilung durchzuführen und zwar zur Wahrscheinlichkeit einer Kontamination im für unseren Fall vorliegend interessierenden Szenario betreffend die am 4. Januar 2010 von der Nachtpatrouille der Kantonspolizei Uri aufgefundenen Patronenhülse. Mit Schreiben vom 8. August 2013 teilte das FOR in der Folge mit (act. 5.6), dass es folgende Möglichkeiten gebe, dass DNA-haltiges Material des Berufungsklägers auf die Hülse gelangt sei, wobei theoretisch (nicht aber praktisch) auch mehrere Möglichkeiten zutreffen könnten: