8.7.3 Das Vorbringen des Berufungsklägers, die DNA werde beim Verschiessen aufgrund der Hitzeentwicklung unweigerlich zerstört, ist nicht zutreffend. Wenn in der Schweiz auch nur wenige konkrete Fälle bekannt sind, bestätigt doch das FOR, dass die DNA auf der Hülse bei einer starken Kontamination überleben kann. Das FOR hat diese Untersuchung nur mit Speichel durchgeführt. Daraus aber zu schliessen, dies würde mit Schweiss, Blut oder einem anderen Körpersaft nicht auch funktionieren, ist falsch.