Andere Kantone hätten angeblich Erfolge in der Fallarbeit verzeichnen können. Dem FOR sei je ein Fall aus Bern und Basel-Stadt bekannt, wobei einer der beiden Fälle eine mögliche nachträgliche Kontamination sein könnte. Wenn der Berufungskläger behauptet, das sei in der schweizerischen und europäi- - 43 -