Daraus ergibt sich für die Begründungsanforderungen in diesem Urteil, dass nicht nur, aber vor allem jene Varianten in den Erwägungen aufgegriffen werden, bei denen ein Bezug zum Beweisergebnis hergestellt werden kann und einer ersten Plausibilisierung standhalten. In diesem Sinne werden nachfolgend noch einige vom Berufungskläger vorgebrachte Sachverhaltsaspekte gewürdigt.