Die ausgerückte Nachtpatrouille der Kantonspolizei Uri hat vor der Nightbar Taverne zudem eine Patronenhülse gefunden, auf der eine DNA-Spur sichergestellt werden konnte, welche mit grosser Wahrscheinlichkeit auf den Berufungskläger als Spurengeber hindeutete. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, konnten die Einwände des Berufungsklägers betreffend die DNA-Spur und des angeblich falschen Schmauchs die Überzeugung des Obergerichts bezüglich der Sachverhaltsfeststellung weder erschüttern noch mehr als theoretische Zweifel aufkommen lassen. 8.6 Zu den Varianten des Berufungsklägers