8.5 Zudem ist das Obergericht auch zur Überzeugung gelangt, dass der Berufungskläger der Schütze war und einen gezielten Schuss in Richtung des Privatklägers abgegeben hat. Die gerichtliche Überzeugung stützt sich dabei auf die Aussagen des Privatklägers. Verschiedene Auskunftspersonen haben zudem den Knall des Schusses gehört und diese Wahrnehmung gegenüber den Untersuchungsbehörden bestätigt.