8.4.6 Für die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Privatklägers sind auch die Aussagen von J und H von Bedeutung (angefochtener Entscheid E. 3.1, S. 22), die die Aussagen direkt oder indirekt bestätigen. Als Detail passt auch der festgestellte Riss an der Hose des Privatklägers zu dessen Aussage zum Sachverhalt (Konfrontationseinvernahme vom 05.01.2010 bei 16. Frage [act. 2/5 in Akten Z]). Der Riss sei nach dem Schussabgabe entstanden, als Folge des sich in Deckungbringens. - 40 -