8.4.5 Aufgrund der bei der Untersuchung vom 4. Januar 2010 festgestellten Leberwerte und des gemessenen Alkoholgehalts in der Nacht der Schussabgabe auf ihn, ist wohl davon auszugehen, dass der Privatkläger Alkoholiker ist (dafür, dass er am 4. Januar 2010 Drogen genommen hätte, befinden sich in den Akten keine Hinweise). Trotz des hohen Alkoholgehalts konnte er gemäss Polizeiprotokoll der Befragung der Polizei folgen und klare Aussagen - 39 -