Der pathologische Rausch endet in Schlaf und Amnesie für das Vorgefallene (Josef Schöpf, a.a.O., S. 68). Die alkoholbedingten (nicht entzugsbedingten) Sinnesbeeinträchtigungen sind im Normalfall aber quantitativer Natur, das heisst sie können das Sehfeld einschränken bis hin zu komatösen Zuständen (Filmriss) führen.