Dafür liegt der Bericht von Dr. med. Andreas Frei, Luzerner Psychiatrie, vom 10. August 2010, vor, woraus zu entnehmen ist, dass beim Privatkläger am 28. Mai 2010 (Zeitpunkt der psychiatrischen Untersuchung) keine konkreten Hinweise für einen Missbrauch von Betäubungsmitteln gefunden werden konnten. Gemäss dem Be- - 38 -