Einvernahme vom 14.01.2011 [act. 2/11 in Akten Z]). Der Privatkläger macht demgegenüber mehrere Male geltend, sich sicher zu sein, dass der Berufungskläger ihm vor die Taverne gefolgt sei sowie auf ihn mit einer Waffe gezielt und geschossen habe (Einvernahmen vom 04.01.2010 [act. 2/1 in Akten Z], 05.01.2010 [act. 2/4 in Akten Z], Konfrontationseinvernahme vom 05.01.2010 [act. 2/5 in Akten Z]).