8.4 Zu den Aussagen des Privatklägers: - 37 - 8.4.1 Bei der Sachverhaltsschilderung betreffend dem Aufenthalt des Privatklägers in den frühen Morgenstunden des 4. Januar 2010 innerhalb der Nightbar Taverne decken sich die Aussagen des Berufungsklägers und des Privatklägers weitgehend.