8.3.3.4 Für das Obergericht sind diese Schlüsse mit Vorsicht zu werten. Einerseits muss auch berücksichtigt werden, dass die Wahrnehmungen in schlaftrunkenem Zustand gemacht wurden. Beide Auskunftspersonen konnten die Wortsequenzen nicht eindeutig einem Dialekt zuordnen, was aufgrund der Kürze dieser Wortsequenzen auch nicht überrascht.