Aufgrund von zusätzlichen Beweiserhebungen kommt das Gericht zur Überzeugung, dass die DNA-Spur nicht aufgrund einer nachträglichen Kontamination entstanden ist, sondern dass die Patrone vor der Schussabgabe von X berührt wurde und die DNA die Hitze des Schusses überlebt hat. Gestützt auf diese Sachverhaltselemente ist das Gericht überzeugt, dass X einen Schuss in Richtung von Z abgegeben hat.