Die A beantragte mit Eingabe vom 15. August 2012 an das Landgericht Uri, dass im Falle eines Schuldspruchs X und B zu verpflichten seien, die aus der obligatorischen Unfallversicherung für Heilungskosten und Lohnausfall infolge Verletzung von Y erbrachten gesetzlichen Leistungen in der Höhe von total Fr. 15‘382.75 zurück zu erstatten. - 17 - Das Obergericht zieht in Erwägung: