9. Dispositiv Ziff. 7.6. bis 7.6.4 sei ausgangsgemäss durch eine gemäss Ausgang des obergerichtliehen Entscheides analog angepasste Regelung zu ersetzen. 10. Dispositiv Ziff. 10. sei vollständig aufzuheben und die gesamten anfallenden Kosten - 14 - sowohl des erstinstanzlichen Verfahrens als auch des zweitinstanzlichen Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. Am ersten Tag der mündlichen Berufungsverhandlungen (21.08.2013) beantragt X in seinem ersten Vortrag: