5. Dispositiv Ziff. 4. des angefochtenen Urteils sei als gegenstandslos ersatzlos aufzuheben. 6. Dispositiv Ziff. 6. sei vollumfänglich aufzuheben und die entsprechenden Zivilforderungen betreffend Schadenersatz und Genugtuung seien allesamt abzuweisen. 7. Dispositiv Ziff. 7.1 bis 7.4 seien aufzuheben und die fraglichen Gegenstände seien soweit dem Angeklagten X gehörend und soweit von ihm bean- sprucht an ihn herauszugeben. 8. Dispositiv Ziff. 7.5 sei vollständig aufzuheben und die beschlagnahmten bzw. blockierten Vermögenswerte seien dem Beschuldigten bzw. der zivilrechtlich berechtigten Person herauszugeben bzw. die Blockierung sei aufzuheben.