Am 24. Oktober 2012, in begründeter Form versandt am 4. März 2013, eröffnete das Landgericht Uri (Strafrechtliche Abteilung) im Verfahren LGS 12 1 mündlich folgendes Urteil: „ 1. 1.1 X ist schuldig der/des 1.1.1 - versuchten Mordes in Mittäterschaft (Art. 112 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); 1.1.2 - Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB); 1.1.3 - Mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, namentlich des 1.1.3.1 - Übertragens einer Waffe an einen Staatsangehörigen, der keine Waffe erwerben darf (Art. 7 Abs. 1 WG und Art. 12 Abs. 1 lit. b WV i.V.m. Art. 33 Abs. 1 lit. g WG);