Transgourmet Schweiz AG, der Eichhof Getränke AG und der Coca-Cola Beverages AG zu verweisen. Beispielshaft sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen: act. 3/10/1, 3/10/66 - 86 (Lieferantenrechnungen Eichhof: s. auch Zusammenstellung act. 3/10/2) Akten Staatsanwaltschaft. Die Berufungsbeklagte (und ihr Ehemann) bewirteten ihre Gäste mit einer breiten Palette von Getränken und kleineren Snacks und kassierten für die servierten Getränke und Esswaren einen zwar günstigen aber marktüblichen Preis. Die Gäste setzten sich an die gedeckten Tische und konsumierten die Waren.