Anlässlich der Befragung zur Sache am 23. Februar 2010 (act. 2/5 Akten Staatsanwaltschaft Frage 9) sagte die Berufungsbeklagte aus, dass sie im Sommer ab 10.00 Uhr offen gehabt hätten, am Freitag sei jeweils ab 16.00 Uhr offen gewesen, am Dienstag sei ihr Ruhetag gewesen, an den Wochenenden hätten sie auch ab 10.00 Uhr offen gehabt, im Winter hätten sie vom 5. November 2009 -16. Januar 2010 aus gesundheitlichen Gründen geschlossen gehabt, jetzt sei es an den Wochenenden ab 11.00 Uhr geöffnet. Diesbezüglich ist unter anderem im Weitern auch auf das äussere Auftreten der Berufungsbeklagten (und ihres Ehemannes) gegenüber der Prodega Cash+Carry