b) In seinem Schreiben vom 10. Juni 2011 rechtfertigte das ASTRA die strittige Geschwindigkeitssignalisierung, wobei es die Geltung des Signals ʺHöchstgeschwindigkeit 80 km/hʺ bei km 149.250 am rechten Strassenrand neben der Ausfahrtsspur auf die Autobahn bezog. Wovon es somit nicht ausgegangen ist, war ein Ausnahmefall vom Signalstandort am rechten Strassenrand. Eine ausschliesslich linksseitige Signalisierung auf Autobahnen macht denn auch wenig Sinn und ist der Verkehrssicherheit nicht zuträglich. Können doch Signale links der Überholspur durch Last- und Personenwagen für andere Verkehrsteilnehmer über längere Zeit verdeckt werden.