Aus Sicherheitsgründen (Sicherheit des Baustellenpersonals und der Verkehrsteilnehmer) waren im Bereich der Baustelle Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen notwendig (act. 1/9 Akten Staatsanwaltschaft). Anlässlich der Bauphase II wurde die Höchstgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Nord im Bereich von km 150.400 bis km 149.350 auf 100 km/h und von km 149.350 bis km 140.300 auf 80 km/h beschränkt (Verfügung des ASTRA vom 16.12.2009; BBl 2010 S. 126 f.).