Aufgrund der konkreten persönlichen Umstände der Gesuchstellerin erscheint die Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin als notwendig. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist somit gutzuheissen und Rechtsanwältin MLaw Martina Balmer als unentgeltliche Rechtsbeiständin beizuordnen.