B. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 27. Juni 2025 wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in das Geschäftsprotokoll des Obergerichts des Kantons Uri (Präsidium Strafrechtliche Abteilung) aufgenommen (act. 1.1). Gleichzeitig wurde die Gesuchstellerin aufgefordert, innert 20 Tagen Nachweise zu den Auslagen für Mietzins und Versicherungsprämien einzureichen. Am 17. Juli 2025 reichte die Gesuchstellerin die Belege zu den Akten (act. 2.2).