A. Am 25. Juni 2025 erhob A.____, Anschlussberufung gegen den Entscheid des Landgerichtes Uri vom 31. Januar 2025 (LGS 24 4) betreffend mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfache Drohungen, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung. Die Berufung bzw. Anschlussberufung wurde unter der Geschäftsnummer OG S 25 7 in das Geschäftsprotokoll der Strafrechtlichen Abteilung des Obergerichtes des Kantons Uri aufgenommen.