Ihre Liegenschaften seien durch die Immissionen der Reklametafeln stark betroffen. Die Ablehnung ihres eigenen Baugesuchs zum Bau eines Provisoriums für die Zeit der Renovierung des Gasthauses A.____ unter Hinweis auf die Quartiergestaltungsplanpflicht in der betreffenden Bauzone sei korrekt gewesen. Es werde aber erwartet, dass alle gleich behandelt und andern nicht unrechtmässige Vorteile verschafft würden.