3 erscheint fraglich, kann angesichts des materiellen Verfahrensausgangs (vgl. E. 4 hernach) aber unpräjudiziell offenbleiben. 1.4 Die Beschwerde erfolgte innerhalb der zehntägigen Frist (Art. 396 Abs. 1 i.V.m. Art. 90 Abs. 1 und Art. 91 Abs. 2 StPO) und ist – unter Berücksichtigung, dass eine Laieneingabe vorliegt – formgerecht eingereicht worden (Art. 385 Abs. 1 StPO). Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2.