1.3 Die Beschwerdeführerin hat sich als Privatklägerin im Strafpunkt konstituiert. Sie ist Grundeigentümerin der Liegenschaften Nr. X.____ und Y.____ und macht geltend, sie sei durch die Immissionen der Leuchtreklametafel, die nach Auffassung der Beschwerdeführerin in einem amtsmissbräuchlich geführten Baubewilligungsverfahren bewilligt worden sei, stark betroffen. Ob damit die Voraussetzungen der Beschwerdelegitimation im strafprozessualen Sinne erfüllt sind (vgl. Art. 382 Abs. 1 StPO)