Am 18. September 2023 reichten A.____, Strafanzeige gegen Mitglieder der Baukommission Q.____, des Gemeinderats Q.____ sowie gegen den Geschäftsführer der Gemeinde Q.____ wegen Amtsmissbrauchs ein (BG-act. 4). Nach Ansicht der Strafanzeigeerstatter wurden Baubewilligungsverfahren nicht korrekt durchgeführt. Die Kantonspolizei Uri führte Ermittlungen durch und rapportierte am 15. Februar 2024 (BG-act. 1) an die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri. Diese nahm die Strafsache mit Verfügung ST 2024 477 vom 18. April 2024 nicht anhand. B.