2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: CHF 850.00 Gerichtsgebühr CHF 30.00 Barauslagen (pauschal) CHF 880.00 Total, werden den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Entschädigungen werden keine ausgerichtet. 4. Eröffnung - Beschwerdeführer - Beschwerdegegnerin 1 / Staatsanwaltschaft - Beschwerdegegner 2 Altdorf, 8. November 2024 OBERGERICHT DES KANTONS URI Strafprozessuale Beschwerdeinstanz Der Einzelrichter Der Gerichtsschreiber