Die Gerichtsgebühr (inklusive Schreibgebühren) beträgt gestützt auf das seit 1. Oktober 2022 in Kraft stehende Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement [GGebR, RB 2.3232]) in einer Angelegenheit mittlerer Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht – wie vorliegend – praxisgemäss CHF 850.00. Die Gerichtsgebühr ist den unterliegenden Beschwerdeführern zuzüglich Barauslagen (pauschal; Art. 25 Abs. 2 GGebR) zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 418 Abs. 2, Art. 428 Abs. 1, Art. 424 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 27 Abs. 2 lit.