8 überhaupt ein Erwerb im Sinne von Art. 714 ZGB vorliegt, wäre eine zivilrechtliche Frage, die sich insbesondere beim Umzugsgut, eingelagert bei D.____ GmbH, stellen könnte, nachdem die Umzugsfirma offenbar von einer reinen «Umlagerung» der Güter ausgegangen ist (vgl. E. 3.5 hievor).