3.6 In den Akten befinden sich die allgemeinen Umzugsbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG (BG-act. 6/2). Diese weisen in Art. 9 auf das Retentionsrecht des Frachtführers hin. Recte wohl einschlägig(er) dürften vorliegend die allgemeinen Lagerbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG sein (online einsehbar unter https://www.astag-umzug.ch/tipps/). Diese weisen in Art. 9 auf das vergleichbare Retentionsrecht des Lagerhalters hin, welches in Art. 485 Abs. 3 Obligationenrecht (OR, SR 220) auch gesetzlich vorgesehen ist. Die Wirkung des Retentionsrechts ergibt sich aus Art.