Gemäss Aussagen des Vertreters der D.____ GmbH gegenüber der Polizei hat der Beschwerdeführer auch die Lagerkosten für diesen weiteren Hausrat (mit Ausnahme des ursprünglichen Transports und der initialen Einlagerung im Betrag von CHF 2'615.00, BG-act. 15/2) nicht bezahlt (BG-act. 15/1 S. 2 f.).