Dabei habe der Beschwerdeführer immer wieder Versprechungen gemacht, die er nicht gehalten habe. Der Beschwerdeführer habe nie Lagerkosten für das Umzugsgut bezahlt. Schliesslich sei das Umzugsgut gegen (ratenweise) Bezahlung der ausstehenden Lagerkosten durch den Beschwerdegegner 2 an dessen Adresse «umgelagert» worden (BG-act. 15/1 S. 3). Zu diesen «umgelagerten» Gütern gehörte nebst dem Teil des Umzugsguts aus der ehemals gemeinsam gemieteten Wohnung weiterer Hausrat des Beschwerdeführers aus einer von ihm früher bewohnten Wohnung in J.___. Gemäss Aussagen des Vertreters der D.__