3. Entschädigungen werden keine ausgerichtet. 4. Eröffnung - Beschwerdeführer - Beschwerdegegnerin / Staatsanwaltschaft - Vorinstanz Altdorf, 14. Mai 2024 OBERGERICHT DES KANTONS URI Strafprozessuale Beschwerdeinstanz Der Einzelrichter Der Gerichtsschreiber S. Infanger M. Jenal