Aufgrund des Beschwerdeentscheides OG BI 23 24 des Obergerichts des Kantons Uri (Strafprozessuale Beschwerdeinstanz) vom 12. Dezember 2023 war dem Beschwerdeführer zudem bekannt, dass das zwischenzeitlich sistierte Verfahren von der Vorinstanz wiederaufzunehmen war. Im erwähnten Beschwerdeentscheid hat die Beschwerdeinstanz entschieden, dass die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 31. Oktober 2023 über die Wiederherstellung der Einsprachefrist aufgehoben und die Staatsanwaltschaft angewiesen werde, das bei ihr hängige Wiederherstellungsverfahren zu sistieren, bis das erstinstanzliche Gericht über die Gültigkeit der Einsprache entschieden habe.