B. Mit Eingabe vom 16. Januar 2024 (Poststempel: 17.01.2024) erhob A.____ (fortan: Beschwerdeführer) gegen die Verfügung des Landgerichtspräsidiums I Uri (fortan: Vorinstanz) vom 22. Dezember 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Uri (Strafprozessuale Beschwerdeinstanz). Dieses nahm die Beschwerde mit verfahrensleitender Verfügung vom 19. Januar 2024 in das Geschäftsprotokoll auf, stellte sie der Vorinstanz, beschränkt auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerde, zur Stellungnahme zu und forderte die Vorinstanz zur Aktenedition auf. C.