A.____, wurde mit Strafbefehl ST 2023 720 der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri vom 20. Juli 2023 wegen mehrfacher grober sowie mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung für schuldig befunden und mit einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 50.00 sowie einer Busse von CHF 500.00 bestraft. Gegen den Strafbefehl erhob A.____ Einsprache, welche die Staatsanwaltschaft in der Folge zwecks Überprüfung der Gültigkeit an das Landgerichtspräsidium I Uri überwies. Dieses trat mit Verfügung PSA 23 29 vom 22. Dezember 2023 auf die Einsprache von A.____ gegen den Strafbefehl vom 20. Juli 2023 mangels Fristwahrung nicht ein und erklärte den Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.