das Recht, bei der Fachlehrperson, in zweiter Instanz bei der Klassenlehrperson und schliesslich beim Rektorat gegen eine allfällige Verletzung der Regeln der Leistungsbeurteilung eine Überprüfung zu verlangen. Ein allfälliges Einverständnis der Schülerinnen und Schüler zu oder auch nur eine Kenntnisnahme von unzulässigen Klassenregeln (bestätigt durch ihre Unterschriften) würden daran nichts ändern.