mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit im Zweifel für den Angeklagten eben dies annehmen, was 7 wiederum mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit zu einem Freispruch des Beschwerdegegners 2 vom Vorwurf der Nötigung führen würde. Die erfolgte Nichtanhandnahme erweist sich demnach als korrekt.