Im Dokument «Regeln für den Unterricht» des Beschwerdegegners 2 wird denn auch verschiedentlich – gerade mit Bezug auf die hier zum Streitthema erhobenen Prüfungen und Ersatzprüfungen – auf das bestehende (nicht durch den Beschwerdegegner 2 erlassene) Reglement des yyy.____schulrates zur Leistungsbeurteilung verwiesen. Ansonsten enthalten die «Regeln für den Unterricht» durchaus Festlegungen, welche in die Unterrichtskompetenz des Beschwerdegegners 2 als Lehrer fallen könnten, wobei zwischen den Parteien letztlich strittig ist, wie weit die Kompetenzen im Lichte der übergeordneten Reglemente der Schulbehörden gehen.