Strafrechtlich ist entscheidend, dass die Ansicht des Beschwerdegegners 2 als Möglichkeit ernsthaft in Betracht fällt, spricht doch objektiv Einiges dafür, dass seine «Regeln für den Unterricht» blosse Konkretisierungen des Transparenzauftrages gemäss Reglement des yyy.____rates zur Leistungsbeurteilung der yyy.____schülerinnen und -schüler sind. Im Dokument «Regeln für den Unterricht» des Beschwerdegegners 2 wird denn auch verschiedentlich – gerade mit Bezug auf die hier zum Streitthema erhobenen Prüfungen und Ersatzprüfungen – auf das bestehende (nicht durch den Beschwerdegegner 2 erlassene) Reglement des yyy.____schulrates zur Leistungsbeurteilung verwiesen.